Bitte beachten Sie:

In den Geltungszeiten des Notdienstes (montags - donnerstgas ab 18 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag, freitags ab 18 Uhr bis Montag 8 Uhr) sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, eine Notdienstgrundgebühr in Höhe von 59,50 € sowie alle tierärztlichen Leistungen zum mindestens zweifachen Satz abzurechnen. Während des Notdienstes ist die sofortige Bezahlung in bar oder per EC-Karte im Kleintierbereich erforderlich. 

Hier finden Sie den jeweiligen Link zum Kleintier- und Großtiernotdienst.

Kleintiernotdienst       Großtiernotdienst